Fahrzeuge

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Was
Es können Fahrzeuge hinzugefügt werden, die dann im Fahrerterminal für eine Lieferung ausgewählt werden können.

Wo
Admin: Auslieferungsmanagement > Fahrzeuge > Fahrzeug hinzufügen.

Fahrzeug hinzufügen

Um ein Fahrzeug hinzuzufügen, wird in der Kategorie "Auslieferungsmanagement" auf den Unterpunkt "Fahrzeuge" geklickt.



Dort wird oben rechts auf den Button "Fahrzeug hinzufügen" geklickt:



Die Felder werden im Folgenden erklärt:



  1. Aktiv: Hier wird ausgewählt, ob ein Fahrzeug im Moment als aktiv in Benutzung behandelt werden soll oder nicht. 

  1. Name: Hier wird ein systeminterner Namen für das Fahrzeug eingegeben. Es wird empfohlen, einen eindeutigen Namen zu wählen, um die Zuordnungen zu erleichtern und den Überblick zu behalten. Das ist ein Pflichtfeld.

  1. Beschreibung und Sonderausstattung: Hier kann optional eine systeminterne Beschreibung für das Fahrzeug eingegeben werden.

  1. Store zuordnen: Hier kann optional das Fahrzeug einem spezifischen Store zugewiesen werden. Es kann nur ein einziger Store ausgewählt werden.

  1. Fahrzeugfarbe: Hier kann die Farbe des Fahrzeugs angegeben werden, z. B. rot, weiß, schwarz, sodass das Fahrzeug in der Kasse leichter erkennbar wird. 

  1. Fahrzeugmarke: Hier wird die Marke des Fahrzeugs angegeben (VW, Ford, Porsche, Tesla).


  1. Kraftstoffart auswählenHier kann angegeben werden, welche Kraftstoffart ein Fahrzeug benutzt bzw. benutzen soll, z. B. Super 95, E10, Diesel, Strom. Dies dient nur zur Information für die Nutzer, sollte jedoch zur Vermeidung von Motorschäden oder zum Sparen von Kosten definitiv angegeben werden. Die Kraftstoffarten werden extra erstellt über: Auslieferungsmanagement > Einstellungen > Kraftstoffarten

  1. Empfehlung ab km: Hier wird angegeben, ab wie vielen Kilometern die Nutzung eines Fahrzeuges empfohlen wird. Diese Empfehlung wird beispielsweise im Fahrerterminal angezeigt, wenn ein Fahrzeug ausgewählt wurde, das für die Lieferstrecke ungeeignet ist. Wenn kein Wert oder 0 in dem Feld eingetragen ist, wird die Empfehlung aus dem Fahrzeugtyp verwendet.



In dieser ausklappbaren Einstellung kann die zu dem jeweiligen Fahrzeug erforderliche Führerscheinklasse(-n) für den jeweiligen Fahrzeugtyp, den die Mitarbeiter mit deren gültigen Führerschein befugt sind zu fahren, ausgewählt werden.

Weiter Informationen zu den Führerscheinklassen:

Alle relevanten Informationen zu den Führerscheinklassen, deren Gültigkeit und Anwendungsbeschränkungen finden sich auf der Website Bußgeldkatalog.org

Erforderliche Führerscheinklasse

Hier wird die benötigte Führerscheinklasse(-n) angeben, die ein Fahrer besitzen soll/muss, um das Fahrzeug bzw. den Fahrzeugtyp fahren zu dürfen/können. (Abgeschlossene Prüfung + gültiger Führerschein!)


Klasse A: Alle Krafträder und dreirädrige Kraftfahrzeuge.
(Führerschein muss alle 15 Jahre neu beantragt werden - die Prüfung jedoch nicht wiederholt!)

A1: Krafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 ccm³ und einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Leistung/Leergewicht-Verhältnis 0,1 kW/kg nicht übersteigt, sowie dreirädrige Kraftfahrzeuge bis 15 kW.

A2: Krafträder bis 35 kW Leistung, bei denen das Leistung/ Leergewicht-Verhältnis 0,2 kW/kg nicht übersteigt, die nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung von über 70 kW Motorleistung abgeleitet sind.

AM: Leichte zweirädrige Kraftfahrzeuge mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h, einer Nenndauerleistung/Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW und einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ oder einer anderen Antriebsform.
Dreirädrige Kleinkrafträder mit nicht mehr als zwei Sitzplätzen, einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h, einer Nenndauerleistung/Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW, einer maximalen Leermasse von 270 kg und einem Fremdzündungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 ccm³ oder einem Selbstzündungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 500 ccm³ oder einer anderen Antriebsform.
Leichte vierrädrige Straßen-Quads mit einer Nenndauerleistung/Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit einer Nenndauerleistung/Nutzleistung von nicht mehr als 6 kW, jeweils mit nicht mehr als zwei Sitzplätzen, einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h, einer maximalen Leermasse von 425 kg und einem Fremdzündungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 ccm³ oder einem Selbstzündungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 500 ccm³ oder einer anderen Antriebsform.

Mofas ("E-Roller"): Zum Führen eines Mofas [einspurige Fahrräder mit Hilfsmotor mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von maximal 25 km/h] wird keine Fahrerlaubnis benötigt. Es muss jedoch eine sog. Prüfbescheinigung mitgeführt werden. Wer bereits im Besitz einer Fahrerlaubnis ist, bedarf keiner Prüfbescheinigung. Das Mindestalter beträgt 15 Jahre.


Klasse B: Der Führerschein der Klasse B befähigt Besitzer zum Fahren folgender Fahrzeuge:
- zulässige Gesamtmasse von maximal 3.500 kg
- gebaut und ausgelegt zur Beförderung von höchstens 8 Personen (außer Fahrer)
- Anhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht von maximal 750 kg.
(Führerschein muss 
alle 15 Jahre neu beantragt werden - die Prüfung jedoch nicht wiederholt!)


Klasse C1: Die Führerscheinklassen C1 und C1E gehören zu den Lkw-Führerscheinklassen und berechtigen Fahrer zum Führen eines Lastkraftwagens oder einer Lastkraftwagen-Anhänger-Kombination. 

(Die Klassen C1 und C1E sind, wenn sie vor 2013 ausgestellt wurden, grundsätzlich bis zum 50. Lebensjahr gültig, danach wird eine Verlängerung nötig, für die eine Gesundheitsuntersuchung und ein augenärztlicher Test benötigt werden. C1- und C1E-Führerscheine jüngeren Datums sowie alle Führerscheine nach der ersten Verlängerung sind grundsätzlich nur noch fünf Jahre gültig. Nur Autofahrer, die den alten Führerschein der Klasse 3 (bis zum 31. Dezember 1998) umschreiben lassen, können die Klassen C1 und C1E unbefristet nutzen).

(Die Führerscheine für die schweren Lkw der Klassen C und CE sind ebenfalls nur fünf Jahre gültig, und müssen dann – unter Vorlage eines ärztlichen Attests und eines Sehtests – verlängert werden. Wer einen alten Führerschein der Klasse 2 besitzt, hat die Führerscheinklassen bis zum 50. Lebensjahr ohne ärztliche Untersuchung inne und muss erst dann alle fünf Jahre verlängern. Wurde die Klasse CE auf Basis eines alten Klasse-3-Führerscheins erteilt, wird zusätzlich die Schlüsselnummer 79 ("CE 79") eingetragen. Auch dann sind nach dem 50. Lebensjahr alle fünf Jahre ein ärztliches Gutachten und ein Sehtest fällig.)


(Zur Info: https://www.bussgeldkatalog.org/deutscher-fuehrerschein-international/#:~:text=F%C3%BChrerschein%20umgeschrieben%20werden.-,Deutscher%20F%C3%BChrerschein%20ist%20international%20zumeist%20g%C3%BCltig!,einer%20beglaubigten%20%C3%9Cbersetzung%20des%20Originaldokumentes).


Zum Abschluss wird unten auf "
Speichern" geklickt.

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