Kommunale Verpackungssteuer einrichten

Kommunale Verpackungssteuer einrichten

Was
Mit der kommunalen Verpackungssteuer erheben einzelne Städte und Gemeinden eine Abgabe auf bestimmte Einwegverpackungen und Einwegprodukte, die beim Verkauf von Speisen und Getränken zum Mitnehmen verwendet werden.

Wo
Admin: Artikelverwaltung > Artikel > Artikel hinzufügen > Eigenschaft "Topping".
Admin: Artikelverwaltung > Toppinggruppen > Toppinggruppe hinzufügen.


Einleitung

Mit dieser Anleitung richtest du die kommunale Verpackungssteuer gemäß der jeweils geltenden kommunalen Satzung ein.

Die Lösung verwendet eine Toppinggruppe mit genau einem Pflichttopping. Dieses wird bei den betroffenen Verkaufsarten (z. B. Abholung) automatisch hinzugefügt und kann für nicht betroffene Verkaufsarten (z. B. Lieferung) deaktiviert werden.


Voraussetzungen

  1. Du hast Bearbeitungsrechte in der Artikelverwaltung.
  2. Du weißt, welche Stores von der Verpackungssteuer betroffen sind.
  3. Du weißt, welche Verkaufsarten (z. B. Abholung oder Lieferung) von der Verpackungssteuer betroffen sind.
  4. Preis und Steuersatz der Verpackungssteuer stehen gemäß der geltenden Satzung fest.
  5. Du kannst vor dem Regelbetrieb eine Abhol- und eine Lieferbestellung testen.


1. Toppingartikel anlegen

Lege für jede Verpackungssteuer einen eigenen Toppingartikel an.

Beispiele für Namen:
  1. Verpackungssteuer Potsdam – 0,50 EUR
  2. Einwegbesteck Potsdam – 0,20 EUR

Vorgehensweise:
1. Gehe dazu unter Admin: Artikelverwaltung > Artikel > Artikel hinzufügen.
2. Trage einen "Namen" ein z. B. "Verpackungssteuer Potsdam – 0,50 EUR".
3. Wähle unter "Eigenschaften" die Eigenschaft "Topping" aus.

Der Toppingartikel dient gleichzeitig der Preisberechnung und der späteren Mengenauswertung im Reporting.




Rabattfähigkeit

Die Verpackungssteuer darf nicht durch Rabatte reduziert werden.

Stelle deshalb sicher, dass in den Artikeleigenschaften die Eigenschaft "Rabattfähig" deaktiviert ist.




Automatische Vorauswahl

Du kannst festlegen, ob die Verpackungssteuer automatisch vorausgewählt werden soll oder ob sie als Pflichttopping manuell ausgewählt werden muss.

Automatisch vorausgewählt
Aktiviere im Toppingartikel die Eigenschaft "Autom. gewählt" (automatisch ausgewählt), wenn die Verpackungssteuer standardmäßig hinzugefügt werden soll. In diesem Fall ist sie z. B. in der Kasse sowie im Webshop bereits vorausgewählt.

Hinweis: Wenn du "Autom. gewählt" aktivierst, setze in der zugehörigen Toppinggruppe zusätzlich die Option "Auswahl bei automatischer Toppingauswahl zwingend erforderlich" auf "Ja". Dadurch bleibt die Verpackungssteuer ausgewählt und kann nicht entfernt werden (die genaue Konfiguration dieser Einstellung ist weiter unten im Abschnitt "2. Toppinggruppe anlegen" beschrieben).




Manuelle Auswahl
Lässt du die Eigenschaft "Autom. gewählt" deaktiviert, wird die Verpackungssteuer als Pflichttopping angezeigt. Der Mitarbeiter (z. B. an der Kasse) bzw. der Kunde (z. B. im Webshop) muss sie dann aktiv auswählen, bevor der Artikel in den Warenkorb übernommen werden kann.

Wird die Verpackungssteuer beispielsweise im Webshop nicht ausgewählt, erscheint ein Hinweis, dass die Verpackungssteuer ausgewählt werden muss. In der Kasse ist es beispielsweise nicht möglich, den Artikel in den Warenkorb zu legen, bevor die Verpackungssteuer aktiv ausgewählt wurde.




Preis und Steuersatz

Trage den gemäß der jeweiligen kommunalen Satzung geltenden Betrag sowie den zutreffenden Steuersatz ein. 

Wird die Verpackungssteuer an den Endkunden weitergegeben, wird der hinterlegte Preis berechnet.

Für unser Beispiel "Verpackungssteuer Potsdam – 0,50 EUR" trägst du den Betrag "0,50" ein und wählst den zutreffenden Steuersatz.

Wird die Verpackungssteuer vom Betrieb selbst getragen, kann der Preis des Toppingartikels auf 0,00 EUR gesetzt werden. Der Artikel bleibt dennoch bestehen und dient weiterhin der Mengenerfassung für das Reporting.




Storezuordnung

Ordne den Toppingartikel ausschließlich den Stores zu, welche die Verpackungssteuer erheben müssen.

Ist ein Topping in einem Store nicht verfügbar, wird die Toppinggruppe dort nicht angezeigt und die Verpackungssteuer nicht berechnet.

Dadurch können dieselben Hauptartikel in mehreren Stores verwendet werden, ohne sie je Stadt zu duplizieren.

Idea
Tipp:
Nutze getrennte Toppingartikel, wenn sich Betrag oder Regelungen zwischen einzelnen Städten unterscheiden.




2. Toppinggruppe anlegen

Lege eine eigene Toppinggruppe ausschließlich für die Verpackungssteuer an.

Empfohlene Namen:
  1. Verpackungssteuer
  2. Einwegverpackung

Konfiguriere die Gruppe wie folgt:
  1. Mindestanzahl: 1
  2. Maximalanzahl: 1
  3. Füge den zuvor angelegten Toppingartikel hinzu.
Dadurch wird der Verpackungsartikel automatisch und verpflichtend hinzugefügt, ohne dass der Gast eine Auswahl treffen muss.

Vorgehensweise:
  1. Gehe dazu zu Admin: Artikelverwaltung > Toppinggruppen > Toppinggruppe hinzufügen.
  2. Setze die Option "Auswahl bei automatischer Toppingauswahl zwingend erforderlich" auf "Ja", wenn im Toppingartikel die Eigenschaft "Autom. gewählt" aktiviert ist. Dadurch bleibt die Verpackungssteuer verpflichtend und kann nicht entfernt werden.
  3. Trage einen "Namen" ein z. B. "Verpackungssteuer".
  4. Gib bei "Min. Anzahl" (Mindestanzahl) den Wert "1" ein.
  5. Gib bei "Max. Anzahl" (Maximalanzahl) den Wert "1" ein.



  6. Gehe zum Abschnitt "Artikel" und füge den zuvor angelegten Toppingartikel hinzu, z. B. "Verpackungssteuer Potsdam – 0,50 EUR




Verkaufsarten festlegen

Gehe zurück zum vorherigen Abschnitt "Toppinggruppe" und konfiguriere die "Bestellausgangskanäle" entsprechend der geltenden Satzung.

Beispielsweise:
  1. nur bei Abholung
  2. Thekenverkauf



Alert
Wichtig:
Verwende diese Toppinggruppe ausschließlich für die Verpackungssteuer.

Kombiniere sie nicht mit normalen Zusatzoptionen wie:
  1. Dips
  2. Größen
  3. Belägen
  4. Extra
Dadurch bleibt die Konfiguration übersichtlich und das Reporting eindeutig.


Sonderfall: Einwegbesteck

Soll Einwegbesteck nicht automatisch hinzugefügt werden, sondern nur auf Wunsch des Gastes, lege hierfür einen eigenen Toppingartikel an.

Konfiguriere die Gruppe wie folgt:
  1. Mindestanzahl: 0
  2. Maximalanzahl: 1

Dies eignet sich insbesondere, wenn:
  1. Gäste Besteck aktiv auswählen sollen;
  2. Besteck nicht bei jeder Bestellung ausgegeben wird;
  3. eine getrennte Mengenauswertung erforderlich ist.

Beispiel für den Namen:
  1. Einwegbesteck – 0,20 EUR




3. Toppinggruppe den betroffenen Artikeln zuordnen

Ordne die Toppinggruppe allen Hauptartikeln zu, für die eine Verpackungssteuer anfällt.

Typische Beispiele sind:
  1. Getränke in Einwegbechern
  2. Speisen zur Abholung
  3. Produkte in Einwegverpackungen
  4. Artikel, bei denen Einwegbesteck ausgegeben wird.

Alert
Hinweis:
Die Zuordnung erfolgt pro Artikel. Plane bei größeren Sortimenten ausreichend Zeit für Einrichtung und Prüfung ein.

Vorgehensweise:
  1. Gehe zu Admin: Artikelverwaltung > Artikel.
  2. Klicke beim Hauptartikel, für den eine Verpackungssteuer anfällt, auf "Bearbeiten".
  3. Gehe zum Abschnitt "Toppings".
  4. Aktiviere die zuvor erstellte Toppinggruppe, z. B. "Verpackungssteuer"



4. Reporting

Der Toppingartikel kann über die Artikelstatistik ausgewertet werden, unter Admin: Statistik > Statistiken und KPIs > Anlegen > Statistiktyp "Artikel".

Dadurch lässt sich die Anzahl der ausgegebenen steuerpflichtigen Verpackungen je Store ermitteln und für die erforderlichen Meldungen gegenüber der zuständigen Kommune verwenden.

Die Umsatzstatistik und die Verpackungssteuer sind voneinander unabhängig.

Für die Meldung der Verpackungssteuer ist ausschließlich die Anzahl der ausgegebenen steuerpflichtigen Verpackungen maßgeblich.

AlertWichtig:
Auch wenn die Verpackungssteuer nicht an den Endkunden weitergegeben wird und der Toppingartikel deshalb mit 0,00 EUR berechnet wird, sollte der Artikel weiterhin automatisch hinzugefügt werden.

Nur so bleibt die erforderliche Mengenstatistik für das Reporting erhalten.




Wichtige Information

Alert
Hinweis:
Diese Anleitung beschreibt ausschließlich die technische Einrichtung der Verpackungssteuer im POS-System.

Ob und in welcher Höhe eine Verpackungssteuer erhoben wird, richtet sich ausschließlich nach der jeweils geltenden kommunalen Satzung. Bitte prüfe die für deinen Standort geltenden Regelungen vor der Einrichtung.








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