Umsatzsteuer für Speisen wird zum 01.01.2026 auf 7 % gesenkt - notwendige Anpassungen im SIDES-System!

Umsatzsteuer für Speisen wird zum 01.01.2026 auf 7 % gesenkt - notwendige Anpassungen im SIDES-System!


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!WICHTIGER HINWEIS: Die folgenden Informationen und Einstellungen gelten ausschließlich für Stores in Deutschland!


Nach aktueller Gesetzeslage ist vorgesehen, dass ab dem 1. Januar 2026 für Speisen in Deutschland ein Umsatzsteuersatz von 7 % Anwendung findet.

Der Umsatzsteuersatz für Getränke bleibt nach derzeitigem Stand unverändert bei 19 %.

Die nachfolgenden Hinweise dienen als technische Unterstützung zur Konfiguration des SIDES Systems und ersetzen keine steuerliche oder rechtliche Beratung. Für die korrekte steuerliche Behandlung bleibt der Betreiber selbst verantwortlich.


Welche Anpassungen müssen im System vorgenommen werden?

Administration → Store → Stores → Bearbeiten → Einstellungen → Steuern und Pfand



Zum 01.01.2026 müssen folgende Einstellungen angepasst und gespeichert werden:


„Benutze Standardsteuer bei Im-Haus-Verkauf“ auf Nein setzen



„Im-Haus bei Thekenverkauf“ auf Thekenverkauf ist immer Außer-Haus setzen



„Im-Haus bei Tischverkauf“ auf Tischverkauf ist immer Außer-Haus setzen



Für SOT Nutzer und für In-House Geschäfte bitte folgendes beachten:

Die obige Einstellung wird die Variante Tischverkauf ersetzen und somit wird die Steuer zwar korrekt ausgewiesen, jedoch kann nicht zwischen ToGo und In-House unterschieden werden. Wenn dies der Fall ist, bitte überspringe Punkt 2 und 3 und fahre wie folgt fort:

Store → Stores → bearbeiten → Einstellungen → Steuern und Pfand → bei "Im-Haus bei Thekenverkauf" Bediener fragen auswählen und Speichern.



Steuerlogik prüfen:

Speisen sind ab dem 01.01.2026 mit 7 % zu besteuern.
Getränke bleiben bei 19 %.

Funktionstest:

Es sollte zum Stichtag ein Testbon bzw. Testverkauf erstellt werden, um zu überprüfen, ob die Besteuerung korrekt erfolgt.

Warum müssen diese Einstellungen angepasst werden?

Diese Einstellungen steuern, wie Im-Haus- und Außer-Haus-Verkäufe steuerlich behandelt werden. Nur mit der oben genannten Konfiguration wird der reduzierte Steuersatz für Speisen ab dem 01.01.2026 korrekt angewendet.

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