!WICHTIGER HINWEIS: Die folgenden Informationen und Einstellungen gelten ausschließlich für Stores in Deutschland!
Durch die Änderung der Umsatzsteuer in Deutschland seit dem 1. Januar 2026 darf die Umsatzsteuer auf Speisen auf 7% umgestellt werden.
Der Umsatzsteuersatz für Getränke bleibt nach derzeitigem Stand unverändert bei 19 %.
Die nachfolgenden Hinweise dienen als technische Unterstützung zur Konfiguration des SIDES Systems und ersetzen keine steuerliche oder rechtliche Beratung.
Für die korrekte steuerliche Behandlung bleibt der Betreiber selbst verantwortlich.
Welche Anpassung muss im System vorgenommen werden?
Navigation zu den Steuereinstellungen:
Administration → Store → Stores → Bearbeiten → Einstellungen → Steuern und Pfand
Zum 01.01.2026 muss folgende Einstellungen angepasst und gespeichert werden:
„Benutze Standardsteuer bei Im-Haus-Verkauf“ auf Nein setzen
Die beiden Abfragen zu Theken und Tischverkäufen sind nun in Deutschland nicht mehr steuerrelevant,
können aber je nach Arbeitsweise oder zu Auswertungszwecken für jeden Store frei eingestellt werden.
Steuerlogik prüfen:
Speisen sind ab dem 01.01.2026 mit 7 % zu versteuern.
Getränke bleiben bei 19 %.
Funktionstest:
Es sollte zum Stichtag ein Testbon bzw. Testverkauf erstellt werden, um zu überprüfen, ob die Besteuerung korrekt erfolgt.
Warum müssen diese Einstellungen angepasst werden?
Diese Einstellungen steuern, wie Im-Haus- und Außer-Haus-Verkäufe steuerlich behandelt werden. Nur mit der oben genannten Konfiguration wird der reduzierte Steuersatz für Speisen ab dem 01.01.2026 korrekt angewendet.